Die erneuerbaren Energien sind in den letzten zwei Jahrzehnten zu einer etablierten Säule der Energieversorgung herangewachsen und sollen in Zukunft weiter ausgebaut werden bis hin zum Fernziel einer Vollversorgung. Die Windenergie an Land übernimmt dabei eine tragende Rolle. Dementsprechend sind Windenergieanlagen in der Praxis der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zu einem wichtigen Thema geworden. Die weiteren Ausbauziele werden für die Behörden, die die Genehmigung und Überwachung der Anlagen bewältigen müssen, eine große Herausforderung sein.

Neben dem raschen Ausbau erfordert die schnelle Entwicklung der Technologie und der Projektideen, die Konsequenzen der Ausschreibung der Einspeisevergütung und die Konkurrenz um die begrenzt verfügbaren Standorte von den Genehmigungs- und Fachbehörden schnelle und flexible Reaktionen, gleichzeitig jedoch umfassende Sorgfalt, denn Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind durch einen hohen Komplexitätsgrad charakterisiert, der zahlreiche und sehr verschiedene rechtliche und technische Bereiche umfasst. Den Kernpunkt der Prüfung bilden dabei die Anforderungen des Immissionsschutzes hinsichtlich Schallimmissionen und Schattenwurf sowie des Landschafts- und Artenschutzes, hinzukommen die bauplanungsrechtliche Situation, Standsicherheitsfragen, das Rücksichtnahmegebot, das sich in verschiedenen Aspekten wie z.B. der optisch bedrängenden Wirkung ausdrückt, die Flugsicherheit, der Arbeitsschutz und die Vereinbarkeit mit anderen Nutzungen wie z.B. Strom- und Gasleitung oder Mobilfunkeinrichtungen. Trotz hoher qualitativer Standards bei der Genehmigung und Überwachung stehen Windenergieanlagen in der öffentlichen Diskussion. Dies kommt u.a. in Medienberichten, Bürgerinitiativen, Nachbarstreitigkeiten, Petitionen und Rechtsstreitverfahren zum Ausdruck.

Im Jahr 2003 wurde die erste Fassung des Windenergie-Handbuches unter dem Behördennamen des Staatlichen Umweltamtes Herten veröffentlicht. Es entstand aus Notizen, Informationssammlungen, Merkblättern, Erkenntnissen aus der technischen und rechtlichen Fachliteratur und fasst diese mit den Erfahrungen aus der Praxis der behördlichen Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen zusammen. Es kann sowohl den mit dieser Thematik befassten Behörden als Arbeitshilfe als auch allen an diesem Thema Interessierten als Informationsquelle dienen und dadurch zu einer technisch und rechtlich begründeten, effektiven und zügigen sowie einheitlichen Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen beitragen. Nach der Umstrukturierung der Umweltverwaltung und der damit verbundenen Verlagerung der immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen auf die neu gebildeten kommunalen Immissionsschutzbehörden, wurde das Windenergie-Handbuch ab dem Jahr 2008 zunächst unter dem Behördennamen der Kreisverwaltung Borken weitergeführt.

Das Windenergie-Handbuch hat sich über die Jahre zu einer gern und häufig genutzten Arbeitshilfe entwickelt und hat gerade in Zeiten ungünstiger Rahmen- und Arbeitsbedingungen der Umweltverwaltung seine Relevanz erwiesen. Dabei zeichnete es sich neben der Aktualität stets dadurch aus, von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen frei zu sein. Um das Windenergie-Handbuch in Zukunft darüber hinaus unabhängig von der jeweils aktuellen Struktur der Umweltverwaltung und der behördlichen Zuständigkeiten zu machen, wird es seit 2011 direkt von der Autorin selbst auf dieser speziell geschaffenen Internetplattform veröffentlicht.

Das Windenergie-Handbuch ist Teil der Fachliteratur. Es hat selbst keinerlei rechtlich bindenden oder normativen Charakter. Das Windenergie-Handbuch versteht sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen und als Informationsangebot für alle am Thema Interessierten.

Die aktuelle 19. Ausgabe enthält die neue Rechtlage Stand März 2023. Auf Grund der aktuell hohen Dynamik der Entwicklung des Rechtsrahmens für den Windenergieausbau kann dies allerdings nur ein Zwischenstand sein. Achten Sie daher im Lauf der Jahres auf aktuelle Ergänzungen.

>Download des Handbuches (19. Ausgabe März 2023) (pdf  7.3 MB)<

Da in der neuen Ausgabe des Handbuchs für eine ausführliche Darstellung der alten Rechtslage auf die vorherige Ausgabe das Handbuchs verwiesen wird, bleibt die 18. Ausgabe weiterhin online verfügbar.

>Download des Handbuches (18. Ausgabe Dezember 2021) (pdf  5,4 MB)<

Das Angebot dieser Internetplattform wird nach und nach ausgebaut. Also schauen Sie wieder vorbei!